Charlotte Hermann
Charlotte Hermann berät Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Charlotte Hermann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Bereits im Studium legte sie ihren Ausbildungsschwerpunkt auf das Arbeitsrecht. Anschließend arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer arbeitsrechtlichen Boutique-Kanzlei in Hamburg.
Weitere arbeitsrechtliche Kenntnisse erwarb Charlotte Hermann während ihres Referendariats im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts beim Landesarbeitsgericht sowie in einer international und national agierenden Arbeitsrechtskanzlei in Berlin. Dort war Frau Hermann auch bereits vor ihrer Anwaltstätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig.
Beratungsspektrum
- Laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen von A(bmahnung) bis Z(ielvereinbarung)
- Planung, Begleitung und Umsetzung betriebsändernder Maßnahmen
- Verhandlung mit Betriebsräten und Gestaltung kollektiver Arbeitsbedingungen
- Gestaltung von Arbeitsbedingungen und individueller personeller Maßnahmen
- Arbeitsrechtliche Prozessführung
- Arbeits- und datenschutzrechtliche Begleitung von Internal Investigations
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Einführung arbeitsrechtlicher Compliancemaßnahmen wie Hinweisgeber oder Ombudsleute
- Führungskräfteberatung und Kündigungsschutz
- Beratung von Geschäftsführern und Organen
Veröffentlichungen
- Keine Anonymität mehr bei Internet-Arbeitgeberbewertungsportalen – Urteilsanmerkung zu OLG Hamburg v. 8.2.2024, 7 W 11/24, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-RechtsprechungsReport (NZA-RR) 2024, S. 224 (zusammen mit Prof. Dr. Michael Fuhlrott)