Justus Bellwinkel
Justus Bellwinkel berät Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.


Justus Bellwinkel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Bereits während des Studiums war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Arbeitsrechtskanzlei tätig und befasste sich dort mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Während seines Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts München absolvierte er unter anderem Stationen bei einer amerikanischen Großkanzlei und war zudem als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien tätig. Parallel nahm er erfolgreich an der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator teil.
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2023 beriet Justus Bellwinkel in einer Münchener Boutiquekanzlei für Arbeits- und Wirtschaftsrecht vornehmlich Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts, mit Schwerpunkt im Individualarbeitsrecht. Im Jahr 2025 wechselte er zu FUHLROTT Arbeitsrecht.
Beratungsspektrum
- Laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen von A(bmahnung) bis Z(ielvereinbarung)
- Planung, Begleitung und Umsetzung betriebsändernder Maßnahmen
- Verhandlung für und mit Betriebsräten und Gestaltung kollektiver Arbeitsbedingungen
- Gestaltung von Arbeitsbedingungen und individueller personeller Maßnahmen
- Arbeitsrechtliche Prozessführung
- Arbeitsrechtliche Begleitung von Internal Investigations
- Prüfung freier Mitarbeiterverhältnisse und sozialversicherungsrechtliche Begleitung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Führungskräfteberatung und Kündigungsschutz
- Beratung von Geschäftsführern und Vorständen
- Schulungen und Vortragsveranstaltungen