Wir freuen uns, dass wir dieses Jahr auch eine Auszeichnung des internationalen Anwaltsrankings von BestLawyers erhalten haben.
Unser Wirtschaftsstrafrechtler Dr. Philip von der Meden wurde für den Bereich Steuerstrafrecht benannt, unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott für den Bereich des Arbeitsrechts.
Mehr dazu erfahren Sie auf der website von BestLawyers.