Dr. Christian Ley
Dr. Christian Ley berät deutsche und internationale Unternehmen, Geschäftsführer und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Dr. Christian Ley studierte 1998 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Bereits während seines Studiums arbeitete er in Nebentätigkeit in Rechtsanwaltskanzleien mit Bezug zum Arbeitsrecht. Nach dem ersten Staatsexamen verfasste Christian Ley seine Doktorarbeit auf dem Gebiet des Verfassungsrechts bei Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Während des Referendariats in München führten ihn zwei längere Auslandsstationen nach New York und London. Nach Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens in München arbeitete Herr Dr. Ley für mehr als fünf Jahre bei einer internationalen Großkanzlei im Bereich Arbeitsrecht, bevor er zwei Jahre in die führende deutsche Arbeitsrechtspraxis einer deutschen Großkanzlei in München und Berlin wechselte. Nach dem Blick in eine Arbeitsrechtsabteilung eines Konzerns führte der Weg Herrn Dr. Ley in die Partnerschaft einer anerkannten Münchner Arbeitsrechtskanzlei, wo er nach knapp zehn Jahren ausschied, um FUHLROTT ARBEITSRECHT mitzugründen.
Dr. Christian Ley wird empfohlen in WirtschaftsWoche, Handelsblatt und JUVE.
Beratungsspektrum
- Laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen einschließlich Umstrukturierungen und arbeitsgerichtlicher Vertretung
- Planung, Begleitung und Umsetzung betriebsändernder Maßnahmen
- Verhandlung für und mit Betriebsräten und Gestaltung kollektiver Arbeitsbedingungen
- Begleitung betrieblicher Einigungsstellen – als Beisitzer oder Vorsitzender
- Arbeitsrechtliche Prozessführung
- Arbeitsrechtliche Due Diligence
- Arbeitsrechtliche Begleitung von Internal Investigations
- Prüfung freier Mitarbeiterverhältnisse und sozialversicherungsrechtliche Begleitung
- Begleitung Verfahren zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der DRV
- Arbeitnehmerüberlassung
- Einführung arbeitsrechtlicher Compliancemaßnahmen
- Führungskräfteberatung
- Beratung von Geschäftsführern und Vorständen
- Schulungen und Vortragsveranstaltungen
Publikationen
- Arbeitnehmer muss keine Vermittlungsprovision ersetzen, Betriebsberater (BB) 2023, S. 2875 f.
- Betriebsratsvorsitzender darf nicht betrieblicher Datenschutzbeauftragter sein, Betriebsberater (BB) 2023, S. 2429 f.
- Entgeltunterschiede zwischen den Geschlechtern bedürfen intensiver Begründung, Betriebsberater (BB) 2023, S. 2112
- Urlaubsverfall bei langer Krankheit: Verschärfung der Arbeitgeberpflichten, Betriebsberater (BB) 2023, S. 1533 f.
- Ein Tarifvertrag darf eine Überlassungshöchstdauer für Leiharbeitnehmer vorsehen von 36 Monaten, Betriebsrater (BB) 2023, S. 896
- (Un)Angemessenheit einer Vertragsstrafe bei vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer, Betriebsberater (BB) 2023, S. 832
- Grundsatzurteil: Arbeitgeber sind zur Erfassung der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden gesetzlich verpflichtet, Betriebsberater (BB) 2023, 768
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Münchener Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein