Das Handelsblatt (v. 20.11.2025) berichtet über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (v. 5.9.2025, Az.: 14 SLa 145/25), wonach ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden kann, wenn er bei seinem Arbeitgeber ein Online-Attest vorlegt, das ohne ärztlichen Kontakt zustande gekommen ist.
Prof. Dr. Michael Fuhlrott wies dazu u.a. im Handelsblatt auf die Gefahren derartiger Bescheinigungen hin und ordnet den Sachverhalt ein. Der Beitrag ist online hier abrufbar.