BILD: Geschäftsmodell: Diskriminierung

In der BILD (online, v. 5.4.2026) ordnet Prof. Dr. Michael Fuhlrott den Missbrauch des AGG zur Einnahmenerzielung ein: „Routinierte Kläger können mit gehäuften Klagen einen beachtlichen Verdienst erzielen. In Deutschland gibt es eine Handvoll Kläger, die immer wieder Unternehmen verklagen, um sich Entschädigungen zu verschaffen“.

„Arbeitsrechtsexperte Fuhlrott warnt: „Gezieltes AGG-Hopping kann als Betrug gewertet werden. Der Bewerber täuscht vor, sich wirklich bewerben zu wollen.“ In eigenen Verfahren klage er deshalb regelmäßig auf Auskunft, in wie vielen Fällen die Kläger in den letzten 12 Monaten Entschädigungsansprüche geltend gemacht haben, sagt Fuhlrott.“

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