Das Branchenmagazin Personalwirtschaft (v. 14.4.2026) berichtet über den Entwurf zur Änderung und Anpassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zitiert dabei eine Einschätzung von Prof. Dr. Michael Fuhlrott, der den Entwurf „eher als Reförmchen, denn als Reform mit zweifelhafter Stoßrichtung“ bezeichnet.
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