In seiner regelmäßigen Kolume „Mein Urteil“ für die F.A.Z. (v. 4.7.2026) stellt Prof. Dr. Michael Fuhlrott eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts München dar, das sich mit der Weigerung eines Trambahnfahrers, eine mit Bundeswehr-Werbung beklebte Straßenbahn zu fahren, beschäftigt hatte.
Sein Fazit: „Verallgemeinernd gilt also: Auch ein verfassungsrechtlich geschütztes Gewissen befreit nicht automatisch von arbeitsvertraglichen Pflichten. Wer sich auf sein Gewissen beruft, erhält keinen Freibrief zur Arbeitsverweigerung. Entscheidend bleibt die Abwägung der widerstreitenden Interessen. Das Urteil erinnert damit an eine einfache Wahrheit: In einer pluralistischen Gesellschaft werden Menschen immer wieder mit Ansichten konfrontiert, die sie nicht teilen. Toleranz bedeutet nicht nur, die eigene Überzeugung leben zu dürfen. Sie bedeutet auch, die Existenz anderer Überzeugungen auszuhalten. Oder, wie es in die Bundeswehr in ihrer Werbekampagne formuliert: „Wir kämpfen auch dafür, damit Du gegen uns sein kannst.“
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