Beratung im Tagesgeschäft
Laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen – von Abmahnung bis Zielvereinbarung
Im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft kommt es oft darauf an, schnell eine klare und praktikable Einschätzung zu erhalten. Wir beraten Unternehmen fortlaufend zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – von Abmahnung, Versetzung und Arbeitszeit über Vergütung, Fehlverhalten und Leistungsfragen bis hin zu Zielvereinbarungen und personellen Veränderungen. Dabei stehen kurze Wege, verlässliche Erreichbarkeit und Lösungen im Vordergrund, die sich im Unternehmen unmittelbar umsetzen lassen.
Gute arbeitsrechtliche Beratung zeigt sich im Tagesgeschäft – schnell, klar und mit Blick auf die praktische Lösung.
Wir unterstützen HR, Führungskräfte und Geschäftsleitung sowohl bei Einzelfragen als auch bei wiederkehrenden Themen und schaffen so einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für tägliche Personalentscheidungen. Auf Wunsch übernehmen wir die laufende arbeitsrechtliche Betreuung des Unternehmens dauerhaft und arbeiten eng mit den internen Ansprechpartnern zusammen.
Gestaltung von Arbeitsbedingungen und individuellen personellen Maßnahmen
Wir unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung und Anpassung von Arbeitsbedingungen sowie bei individuellen personellen Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere Arbeitsverträge, Vertragsänderungen, Versetzungen, Vergütungsmodelle, Arbeitszeitregelungen und sonstige Änderungen im laufenden Arbeitsverhältnis.
Ziel sind klare Regelungen, die zu den betrieblichen Anforderungen passen und zugleich rechtlich belastbar sind.
Implementierung neuer Arbeitsbedingungen, insbesondere Mobiles Arbeiten und New Work
Neue Arbeitsformen stellen Unternehmen vor organisatorische und rechtliche Fragen, die frühzeitig mitgedacht werden sollten. Wir begleiten die Einführung von mobilem Arbeiten, hybriden Arbeitsmodellen, flexiblen Arbeitszeiten und weiteren New-Work-Konzepten. Dabei unterstützen wir bei Vertragsgestaltung, Richtlinien, Betriebsvereinbarungen und der praktischen Umsetzung im Unternehmen.
Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen
Sozialversicherungsrechtliche Fragen entstehen häufig an den Schnittstellen zu Vergütung, Beschäftigungsstatus und besonderen Vertragsmodellen. Wir beraten Unternehmen insbesondere zur Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen, zu Beitragsrisiken und zu den sozialversicherungsrechtlichen Folgen personeller Entscheidungen. Auch bei Statusprüfungen und Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern unterstützen wir bei der rechtlichen Bewertung und strategischen Vorgehensweise.
Arbeitsschutzrechtliche Problemfelder
Arbeitsschutz ist längst nicht mehr nur eine technische oder organisatorische Aufgabe, sondern zunehmend auch ein arbeitsrechtliches Thema. Wir beraten Unternehmen zu Pflichten im Zusammenhang mit Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilungen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Dabei steht eine Umsetzung im Vordergrund, die rechtliche Anforderungen mit den betrieblichen Abläufen sinnvoll verbindet.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist für Unternehmen sowohl Vergütungsbestandteil als auch langfristige Verpflichtung. Wir beraten bei der Einführung, Gestaltung und Änderung von Versorgungssystemen sowie bei individuellen Zusagen und bestehenden Versorgungsordnungen. Dabei behalten wir neben arbeitsrechtlichen Fragen auch Haftungsrisiken und die praktische Handhabung im Unternehmen im Blick.