Gruppenfoto Fuhlrott Arbeitsrecht

Betriebsrat & Mitbestimmung

Beratung bei Schaffung und Veränderung kollektiver Arbeitsbedingungen

Kollektive Arbeitsbedingungen prägen den betrieblichen Alltag oft stärker als einzelne Vertragsregelungen. Wir beraten Betriebsparteien bei der Einführung, Anpassung und Ablösung von Betriebsvereinbarungen sowie bei der Gestaltung kollektiver Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, mobiler Arbeit, IT-Systemen, Ordnung im Betrieb und weiteren mitbestimmungsrelevanten Themen.

Gute Mitbestimmung braucht klare Regeln, belastbare Positionen und Verhandlungen auf Augenhöhe

Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Zulässigkeit, sondern auch um eine Regelungsstruktur, die im Unternehmen langfristig funktioniert. Wir unterstützen bei der strategischen Vorbereitung, der Abstimmung mit internen Stakeholdern und der Entwicklung tragfähiger Verhandlungspositionen. Ziel sind klare, praktikable und belastbare Lösungen.

Verhandlungen zwischen Betriebsparteien

Wir begleiten Betriebsparteien in Verhandlungen – von der Vorbereitung bis zum Abschluss einer Vereinbarung. Dabei unterstützen wir bei der Entwicklung der Verhandlungsstrategie, der Formulierung von Regelungsvorschlägen und der Bewertung möglicher Kompromisslinien.

Unser Anspruch ist eine sachliche, lösungsorientierte Verhandlungsführung mit klarem Blick auf die Interessen des Unternehmens und der Belegschaft.

Vertretung in Einigungsstellen

Wenn betriebliche Regelungen nicht im direkten Austausch erreicht werden können, vertreten wir die Betriebsparteien in Einigungsstellenverfahren als Beisitzer und Sachverständige und übernehmen auch Vorsitze in Einigungsstellen.

Wir bereiten Sachverhalt und Verhandlungsposition strukturiert auf, entwickeln belastbare Anträge und begleiten das Verfahren bis zur Einigung oder zum Spruch. Dabei behalten wir neben der rechtlichen Position stets auch die praktischen Auswirkungen der späteren Regelung im Unternehmen im Blick.

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