Führungskräfte & Organe
Beratung von Führungskräften
Führungskräfte bewegen sich häufig in einem Spannungsfeld zwischen Unternehmensinteressen, persönlicher Verantwortung und eigenen vertraglichen Positionen. Wir beraten zu rechtlichen Fragen rund um Rolle, Pflichten, Haftung, Veränderungen im Aufgabenbereich sowie Konflikte im laufenden Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis.
Wer Verantwortung trägt, braucht auch in eigener Sache einen klaren rechtlichen Kompass
Dabei steht eine klare, lösungsorientierte Begleitung im Vordergrund, die sowohl rechtliche als auch strategische Aspekte berücksichtigt.
Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
Dienstverträge von Geschäftsführern und Vorständen verlangen eine besonders sorgfältige Gestaltung. Wir beraten bei Neuabschluss, Überarbeitung und Verhandlung von Vertragswerken und berücksichtigen dabei Vergütung, variable Bestandteile, Haftung, Wettbewerbsverbote, Laufzeiten, Kündigungsmöglichkeiten und Nebenleistungen.
Ziel ist eine klare und ausgewogene Vertragsgestaltung, die zur jeweiligen Organstellung und Unternehmenssituation passt.
Bestellung und Abberufung von Organmitgliedern
Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen ist rechtlich eng mit gesellschafts- und dienstvertraglichen Fragen verknüpft. Wir begleiten Unternehmen und Organmitglieder bei der rechtssicheren Vorbereitung und Umsetzung entsprechender Entscheidungen. Dabei behalten wir insbesondere das Zusammenspiel zwischen Organstellung, Dienstvertrag, Vergütung und möglichen Folgeansprüchen im Blick.
Vergütungs- und Bonusregelungen
Variable Vergütungssysteme und Bonusmodelle müssen nachvollziehbar, belastbar und zur jeweiligen Funktion passend ausgestaltet sein. Wir beraten bei der Entwicklung, Prüfung und Anpassung von Zielvereinbarungen, Bonusregelungen und langfristigen Vergütungsmodellen. Ein besonderer Fokus liegt auf klaren Voraussetzungen, transparenten Berechnungsmechanismen und der Vermeidung späterer Streitigkeiten.
Vertragsbeendigung und Abfindungsverhandlungen
Bei der Beendigung von Dienst- und Anstellungsverhältnissen geht es regelmäßig nicht nur um Rechtsfragen, sondern auch um Verhandlungstaktik, Timing und wirtschaftliche Interessen.
Wir begleiten Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte bei Aufhebungsvereinbarungen, Abberufungen, Kündigungen und Abfindungsverhandlungen. Ziel ist eine strukturierte Lösung, die die rechtlichen Risiken ebenso berücksichtigt wie die praktische Umsetzbarkeit und die Interessen der Beteiligten.
Statusfragen zwischen Organstellung und Arbeitsverhältnis
Der Wechsel in eine Organstellung wirft häufig die Frage auf, was mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis geschieht und welche Rechtsposition nach einer späteren Abberufung fortbesteht.
Wir beraten zu den Schnittstellen zwischen Organstellung, Dienstvertrag und Arbeitsverhältnis und klären insbesondere Fragen zu Fortbestand, Ruhen oder Beendigung bestehender Vertragsverhältnisse. Dabei berücksichtigen wir sowohl die rechtliche Einordnung als auch die praktischen Folgen für Kündigungsschutz, Vergütung und mögliche Ansprüche nach dem Ausscheiden aus der Organstellung.