Für das Mitgliedermagazin BÄKO der bundesweiten Bäcker- und Konditorengenossenschaft hat unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott beantwortet, welche arbeitgeberseitigen Maßnahmen in Zeiten von Corona erlaubt sind. Unter anderem ging es um Freistellungen, Fiebermessen vor Betreten des Betriebs oder Fragen der Lohnfortzahlung.