Beharrliche Arbeitsverweigerung bei Ablehnung des Tätigwerdens auf einem nicht vollumfänglich dem Arbeitsschutzrechts entsprechenden Arbeitsplatz

Urteilsanmerkung zu BAG v. 28.6.2018, 2 AZR 436/17, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2018, S. 379 (zusammen mit Frier)

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