Beschäftigte müssen ins Homeoffice

LegalTribuneOnline (www.lto.de) v. 22.4.2021

Gut gemeint, schlecht gemacht? Der Beitrag unseres Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Michael Fuhlrott beleuchtet die Änderungen der Arbeitsschutzverordnung hin zu zwei Tests / Woche und der „Homeoffice-Pflicht light“ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Den Beitrag können Sie hier abrufen.

Gut gemeint, schlecht gemacht? Der Beitrag unseres Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Michael Fuhlrott beleuchtet die Änderungen der Arbeitsschutzverordnung hin zu zwei Tests / Woche und der „Homeoffice-Pflicht light“ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Den Beitrag können Sie hier abrufen.

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