BILD: Resturlaub darf nicht mehr verfallen

Die BILD-Zeitung (v. 12.12.2022, S. 1) befragte unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott als Experten zu einem anstehenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts, mit dem über die Verjährung von Urlaubsansprüchen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entschieden werden wird. Der Beitrag „Resturlaub darf nicht mehr verfallen“ ist neben der Printausgabe auch auf der website der BILD hier abrufbar.

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