Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet lässt prüfen, ob für die finanziellen Folgen des Lockdowns nach dem Corona-Ausbruch in Gütersloh ein ortsansässiges Fleischunternehmen bzw. dessen Inhaber zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können. Ob und inwieweit hier Haftungstatbestände bestehen bzw. sogar eine persönliche Haftung denkbar ist, hat unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott im Interview mit BILD diskutiert. Den Artikel können Sie hier abrufen.