CAREkonkret: Arbeitgeber dürfen ungeimpfte Pflegekräfte freistellen

Die Zeitschrift CAREkonkret (Ausgabe 23, v. 3.6.2022, S. 5), das wöchentliche Magazin für Entscheider in den Bereichen Pflege und Heime, stellt zwei Entscheidungen des ArbG Gießen (v. 12.04.2022, Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22) dar, wonach der Impfpflicht unterfallende Einrichtungen ungeimpfte Beschäftigte freistellen dürfen. Dabei wird unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott als Experte mit einer Einschätzung und Bewertung der Entscheidung zitiert.

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