Compliance, Datenschutz & Internal Investigations
Durchführung und rechtliche Begleitung von Internal Investigations
Interne Untersuchungen müssen sorgfältig vorbereitet, strukturiert durchgeführt und rechtlich sauber dokumentiert werden. Wir unterstützen Unternehmen bei der Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen – von der ersten Bewertung eines Hinweises über Interviews und Dokumentenauswertungen bis zur rechtlichen Einordnung der Ergebnisse. Dabei behalten wir neben arbeitsrechtlichen Fragen auch Datenschutz, Vertraulichkeit und mögliche Folgemaßnahmen im Blick. Auf Wunsch übernehmen wir die Untersuchung vollständig oder begleiten interne Teams punktuell in einzelnen Verfahrensschritten.
Wer Sachverhalte aufklären will, braucht Struktur, Erfahrung und einen klaren Blick für das Wesentliche.
Über ausgewählte Referenzprojekte und unsere Erfahrungen aus vergleichbaren Untersuchungen informieren wir Sie gerne persönlich.
Arbeitnehmerdatenschutz
Der Umgang mit Beschäftigtendaten ist für Unternehmen längst Teil des täglichen Personalmanagements. Wir beraten zu den datenschutzrechtlichen Fragen rund um Bewerbungsverfahren, Beschäftigung, Kontrolle, Kommunikation, IT-Systeme und interne Untersuchungen. Dabei geht es häufig um die Schnittstelle zwischen zulässiger Datennutzung, betrieblichem Informationsinteresse und den Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten.
Wir begleiten sowohl Einzelfragen als auch die Entwicklung belastbarer Prozesse und Regelungen für den Unternehmensalltag.
Einführung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Compliance-Maßnahmen
Arbeitsrechtliche Compliance beginnt nicht erst dann, wenn bereits ein Verstoß im Raum steht. Wir unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung klarer Regeln, Prozesse und Zuständigkeiten – etwa zu Verhaltensanforderungen, Hinweisgebersystemen, Untersuchungsabläufen oder dem Umgang mit Pflichtverletzungen. Dabei steht eine Umsetzung im Vordergrund, die nicht nur rechtlich tragfähig ist, sondern auch im Unternehmen funktioniert.
Freie Mitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung
Der flexible Einsatz externer Kräfte eröffnet Unternehmen viele Möglichkeiten, birgt aber zugleich erhebliche rechtliche Risiken. Wir beraten bei der Gestaltung und Prüfung von Freelance-Modellen, Werk- und Dienstverträgen sowie beim Einsatz von Fremdpersonal und Arbeitnehmerüberlassung. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung, Fragen der Scheinselbstständigkeit und die rechtssichere Gestaltung der Zusammenarbeit.