Die Corona-Warn-App steht seit dem 16.06.2020 zum download bereit. Ob Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer zur Nutzung verpflichten können, wird unter Arbeitsrechtlern kontrovers diskutiert. Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott stand dazu nun der Zeitschrift Computerwoche im Interview Rede und Antwort. Während er eine Nutzungspflicht – auch auf dienstlichen smartphones – verneint, weist er darauf hin, dass Arbeitnehmer bei einer Warnmeldung ihre Arbeitgeber gleichwohl informieren müssen. Das Interview mit der Computerwoche v. 2.7.2020 können Sie hier abrufen. Der Beitrag ist auch in der Printausgabe (Nr. 30/31 . 20.07.2020), S. 46, erschienen.