Corona-Testpflicht im Betrieb? Stand der Dinge, Rechtsfragen und Gegenargumente

18.03.2021 | Prof. Dr. Michael Fuhlrott | Online-Seminar | Arbeitgeberverband NordOstChemie

Für den Arbeitgeberverband NordOstChemie referiert unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott am 18.03.2021 anlässlich des „virtuellen Arbeitsrechtsfrühstücks“ zum Thema „Corona-Testpflicht im Betrieb?“. Auch wenn die Aussage zu einer bundesweiten Testpflicht bzw. Testangeboten durch Unternehmen nicht umgesetzt worden ist, gibt es z.B. in Sachsen eine seit dem 15.3.2021 in Kraft befindliche Pflicht der Unternehmen, Tests vorzuhalten. Und: Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen diese Tests ab dem 22.3.2021 auch wahrnehmen (§ 3a SächsCoronaSchVO). Wie der Betriebsrat dabei zu beteiligen ist, welche datenschutzrechtlichen Implikationen sich stellen und wie weit das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht, ist u.a. Inhalt des Vortrags. Ein sächsischer Einzelfall? Nun: Bayern erwägt nach Medienberichten nunmehr auch die Einführung einer solchen Pflicht, jedenfalls für Schulen in Hochinzidenzgebieten. Steigende Zahlen geben der Politik womöglich Anlass, auch bundesweit entsprechende Maßnahmen vorzusehen.

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