Die Pandemie hält weiter an und zeigt ihre Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und das Recht. Insbesondere im Arbeitsrecht erleben wir derzeit eine nie dagewesene Schnelligkeit, in der Gesetze und Verordnungen angepasst werden. Seien es Regelungen zu Kurzarbeit, Arbeitszeit, Anpassungen des arbeitsgerichtlichen Verfahrensrechts, virtuellen Tagungsmöglichkeiten für Betriebsräte, neue Entschädigungszahlungen oder Arbeitsschutzstandards: Nahezu kein Tag vergeht, ohne einen neuen gesetzlichen Entwurf.
Unsere Wirtschaftsstrafrechtler befürchten zudem, dass die derzeit teilweise nur kursorische Prüfung und der wenig differenzierte Umgang bei der Beantragung von staatlichen Hilfen und Unterstützungen so nicht andauern wird, es vielmehr in der Zukunft bei „normalisierten Verhältnissen“ zu einer behördlichen Nachprüfung kommen wird. Neben „schwarzen Schafen“, die bewusst unrichtige Angaben gemacht haben, könnten auch Unternehmen, die aus Nachlässigkeit ungenaue Angaben gemacht haben bzw. aufgrund der niedrigschwelligen Anforderungen des Subventionsbetrugs, ins Visier von Ermittlungen geraten.
Nachstehend geben wir einen Überblick zu arbeitsrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen aktuellen Themen, mit denen wir uns bereits intensiv durch Interviews und Fachbeiträge mit rechtlichen Einschätzungen öffentlich geäußert haben.
Weitere Interviews und kurze Einschätzungen in der Tagespresse und den Populärmedien zum Thema „Corona“ finden Sie unter unserer Rubrik Presse.
-
Überblicksdarstellungen: Arbeitsrechtliche Änderungen
In unseren Beiträgen in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht finden Sie überblicksartige Darstellungen zu geänderten arbeitrechtlichen Gesetzen und Vorschriften, die u.a. zulässige arbeitgeberseitige Maßnahmen wie Fiebermessen oder Zutrittsrechte zum Betrieb erörtern, aber auch einen Überblick über denkbare „virale“ Beeinflußungen des Arbeitsrechts geben.
Fuhlrott/Fischer, Corona: Virale Anpassungen des Arbeitsrechts, NZA 2020, S. 345 ff.
Fuhlrott, Arbeitsrecht und Corona-Pandemie: Nimm doch Urlaub, Legal TribuneOnline (www.lto.de) v. 17.3.2020
Fuhlrott, Corona und die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, MDR 2020, S. 540 ff.
Fuhlrott, Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang der Coronavirus-Epidemie, GWR 2020, S. 107 ff.
Fuhlrott, Corona und der Job: Fiebermessen vor Arbeitsbeginn, LegalTribuneOnline (www.lto.de) v. 9.3.2020
Fuhlrott, Präsentation: Bundestag beschließt Sozialschutz-Paket II v. 15.5.2020
-
Kurzarbeit
Die Vorschriften zur Kurzarbeit sind wesentlich vereinfacht worden. Neben der gesetzlichen Änderung durch das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld v. 13.3.2020 sorgen insbesondere die Verordnung über die Erleichterung der Kurzarbeit (KugV v. 25.3.2020) und die geänderten fachlichen Weisungen der der Agentur für Arbeit für spürbare Vereinfachungen. Eine Darstellung dazu finden Sie z.B. hier:
Fuhlrott/Fischer, Arbeitsrecht und Corona 2.0 – Weitere gesetzliche Änderungen, NZA 2020, S. 409 ff.
Fuhlrott, Podcast – Kurzarbeit in Zeiten von Corona – eine Bestandsaufnahme (im Erscheinen)
Fuhlrott/Oltmanns, Sozialschutz-Paket II: Änderungen bei Kurzarbeit, Arbeitslosengeld und Verfahrensrecht, ArbRAktuell 2020 (im Erscheinen)
-
Entgeltfortzahlung
Der Gesetzgeber hat am 25.3.2020 mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite einen neuen Entschädigungsanspruch in das Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1 a IfSG) eingefügt. Eine Darstellung zu den Voraussetzungen finden Sie hier:
Fuhlrott/Fischer, Neue Spielregeln zur Lohnfortzahlung während der Corona-Lage, EFAR- Expertenforum Arbeitsrecht (www.efarbeitsrecht.net) v. 26.03.2020
-
Virtuelle Sitzungen von Betriebsräten
Betriebsräte müssen sich persönlich treffen, um wirksam Beschlüsse zu fassen. So legt jedenfalls die vorherrschende Ansicht das Betriebsverfassungsgesetz (§ 33 BetrVG) aus. In Zeiten von Corona ist dies problematisch, da virtuelle Sitzungen und Beschlüsse einem Unwirksamkeitsrisiko unterliegen. DUrch eine anstehende gesetzliche Änderung soll dieses Problem nun – rückwirkend – seit dem 1.3.2020 bis zum Jahresende durch eine befristete Änderung des BetrVG gelöst werden. Einen Überblick dazu finden Sie in nachstehenden Beiträgen:
Fuhlrott, Virtuelle Betriebsratsbeschlüsse in der Corona-Krise (Interview), LegalTribuneOnline (www.lto.de) v. 30.03.2020
Fuhlrott/Fischer, Nun auch mit gesetzlicher Grundlage – Virtuelle Beschlussfassung durch Betriebsräte, LegalTribuneOnline (www.lto.de) v. 14.04.2020
Fuhlrott/Fischer, Endlich: Virtuelle Beschlussfassung für Arbeitnehmervertretungen, NZA 2020, S. 490 f.
-
Arbeitsgerichtliches Verfahrensrecht
Der Sitzungsbetrieb an Arbeitsgerichten ist nahezu bundesweit gänzlich eingestellt. Verfahren werden daher derzeit nicht gefördert. Wenn die Gerichte öffnen, droht ein Rückstau von abzuarbeitenden Verfahren. Bleiben die gesundheitlichen Gefahren zudem bestehen, werden auch weitere Schutzmaßnahmen an Gerichten notwendig sein. Änderungen des arbeitsgerichtlichen Verfahrensrechts sind daher notwendig. Reformideen und eine kritische Würdigung des Gesetzesentwurfes, der Online-Gerichte einführen, die Öffentlichkeit ausschließen und die Frist für Kündigungsschutzklagen verlängern soll, finden Sie hier:
Oltmanns/Fuhlrott: Stresstest für die Arbeitsgerichtsbarkeit, DB 2020, S. 841 ff.
Fuhlrott/Oltmanns, Nun also doch: Online-Verhandlungen im Arbeitsrecht, EFAR- Expertenforum Arbeitsrecht (www.efarbeitsrecht.net) v. 15.4.2020
Fuhlrott/Oltmanns, Virtuelle Arbeitsgerichte – Verhandlungen im HomeOffice, ArbRAktuell 2020, S. 222 ff.
-
Urlaub in Zeiten der Pandemie
In vielen Unternehmen stellt sich auch die Frage, wie mit bestehenden Urlaubsansprüchen umgegangen werden soll. Kann der Arbeitgeber z.B. Arbeitnehmer verpflichten, einen Teil ihres Urlaubs jetzt zu nehmen oder ist ein Mitarbeiter in der Lage, bereits gewährten Urlaub wieder „zurückzugeben“, da er seine Reise an seinen Ferienort nun nicht mehr antreten kann. Diskutiert wird ebenfalls, wie sich Kurzarbeit auf Urlaubsansprüche auswirkt oder welche Auswirkungen Kurzarbeit auf das bestehende Urlaubsgeld gem. § 11 BUrlG. Einen Beitrag, der diese aktuellen Rechtsfragen rund um das Thema Urlaub darstellt, können Sie hier einsehen:
Fuhlrott, Muss ich Sommerurlaub auf Balkonien machen? LegalTribuneOnline (www.lto.de) v. 27.4.2020
-
Risiko strafrechtlicher Ermittlungen
Der Beitrag im Expertenforum Arbeitsrecht beleuchtet die bestehenden Risiken im Umgang mit Kurzarbeitergeld und Home Office. Neben den „Klassikern“ der (Lohn-) Steuerhinterziehung und des Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) droht Ungemach bei der Beantragung von staatlicher Unterstützung nach §§ 95 ff. SGB III. So kann eine Betrieb bei Corona-bedingtem Arbeitsausfall dies bei der Arbeitsagentur melden, für die Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen und sich nach § 2 KuGV Sozialversicherungsbeiträge erstatten lassen. Bei leichtfertig fehlerhaften Meldungen oder Wegfall der Förderungsvoraussetzungen, können nach der Krise Ermittlungen wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) drohen. Trotz zivilrechtlicher Moratorien und einer Einschränkung der Insolvenzantragspflicht schlummern in Krisenzeiten daneben noch weitere Gefahren: Eingehungsbetrug durch Abschluss von Verträgen trotz kritischer Liquidität und die Verwirklichung von Insolvenzdelikten sind Beispiele dafür.
Hiéramente, Compliance und Corona-Lage: Strafbarkeitsrisiken lauern nicht nur bei Kurzarbeit und Home Office, EFAR- Expertenforum Arbeitsrecht (www.efarbeitsrecht.net) v. 17.04.2020
Wichtige strafrechtliche Regeln, die Unternehmen beachten sollten, diskutiert zudem ein weiterer Beitrag: Die „normalen“ Abläufe seien vorübergehend außer Kraft gesetzt und zwischen Home Office, Hygieneschulung und Zoom-Meeting sei alles irgendwie informeller geworden. Doch wer jetzt glaube, der Staat werde in diesen Zeiten Unternehmen mit Samthandschuhen anfassen, irrt sich: Strafverfolgung kommt in der Regel mit zeitlicher Verzögerung. Und gerade in den schnell geschaffenen neuen Regelungen schlummern strafrechtliche Risiken.
von der Meden, Immun gegen Strafverfolgung? Drei strafrechtliche Regeln in Zeiten von Corona und Home Office, Consulting.de (www.consulting.de) v. 29.04.2020
-
Wer ist zu behandeln bei knapper Versorgung
Die Bilder aus Italien oder Spanien haben in Deutschland zu einer Diskussion geführt, wie Krankenhäuser in Extremsituationen zu reagieren hätten. Auch wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems glücklicherweise noch vermieden werden konnte, bedarf es einer kritischen Reflexion und der Vorbereitung auf einen worst case. Eine sowohl ethisch als auch juristisch sensible Frage ist, wie zu entscheiden ist, wenn eine Auswahl der zu behandelnden Patienten aufgrund von Kapazitätsengpässen auf der Intensivstation zu erfolgen hat. Diese Frage ist für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte deshalb besonders heikel, weil beim Abbruch einer (möglicherweise) lebensrettenden Behandlung strafrechtliche Ermittlungen drohen können. Hier gilt es sowohl Verfahren zu etablieren, die auch in Krisenzeiten eine angemessene Entscheidung ermöglichen. Daneben ist allerdings auch zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Behandlung unterbleiben kann.
von der Meden, Kontrolle in der Ausnahmesituation, LegalTribuneOnline (www.lto.de) v. 27.3.2020
von der Meden, Töten, um Leben zu retten?, FAZ, Einspruch v. 30.3.2020
-
Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und Gesundheitsschutz
Das Reisen während und auch nach der Pandemie wird anders sein. Verstärkte Sicherheitsvorkehrungen, Gesundheitskontrollen und womöglich Impfpflichten sind Fragen, mit denen sich Unternehmen zu befassen haben werden. Zudem wird es Arbeitnehmer geben, die aus Angst vor Infektionen Dienstreisen ablehnen werden. Antworten zu den Pflichten, die Unternehmen treffen, welche Anordnungen zulässig sind und auf welche Schutzmaßnahmen Arbeitnehmer bestehen können, finden Sie in unserem Beitrag zusammen mit der Risk & Crisis Management Consultancy SmartRiskSolutions GmbH:
Fuhlrott, Arbeitsrechtliche Fragen zu Reisen in Zeiten von SARS-CoV, in: Reisesicherheit in Zeiten von SARS-CoV-2, S. 14 f.
-
Online-Webinare: „Corona und Arbeitsrecht – Was kommt nach dem Shutdown?“
Online-Webinare unserer Arbeitsrechtler können Sie gerne exklusiv bei uns anfragen. Auch können Sie unsere 2,5-stündigen OnlineSeminare buchen, die wir in Zusammenarbeit mit den JuristischenFachseminaren anbieten und zu denen ein umfangreiches Skript gehört.
Mehr Informationen dazu finden Sie z.B. hier.
Die entsprechenden Präsentationsskripte senden wir Ihnen bei Interesse gerne zu. Das Skript vom 18.5.2020 können Sie hier herunterladen.
-
Pressemitteilungen
In Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VdAA e.V.) haben wir verschiedene Pressemitteilungen zu anstehenden und erfolgten Änderungen herausgegeben, die Sie hier abrufen können:
Pressemitteilung v. 11.03.2020 (Fiebermessen, Freistellungen, HomeOffice & Co.)
Pressemitteilung v. 23.03.2020 (Kontaktbeschränkungen & Ausgangssperren: Folgen für Arbeitnehmer)
Pressemitteilung v. 26.03.2020 (Entschädigungen für Arbeitnehmer bei Schulschließung)
Pressemitteilung v. 31.03.2020 (Vereinfachungen zur Kurzarbeit)
Pressemitteilung v. 09.04.2020 (Virtuelle Beschlussfassung für Betriebsräte)
Pressemitteilung v. 14.04.2020 (Arbeitszeit auf 12 Stunden / Tag erhöht)
Pressemitteilung v. 16.04.2020 (Höhere Anforderungen beim Gesundheitsschutz – Maskenpflicht im Betrieb)
Pressemitteilung v. 23.04.2020 (Erhöhung des Kurzarbeitergeldes kommt)