Kein Tag vergeht ohne Hiobsbotschaften über gestiegene Infiziertenzahlen und Todesfälle oder Schließungen von Einrichtungen. Zunehmend stehen neben den gesundheitlichen Aspekten auch die wirtschaftlichen Folgen einer virusbedingten Rezession und der Verlust von Arbeitsplätzen im Blick der Diskussion – so die Einleitung des in der kommenden Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) erscheinenden Artikels. Bereits das derzeitige Arbeitsrecht einschließlich der noch am 13.3.2020 durch das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ im Eilverfahren eingeführten Änderungen geben Arbeitgebern einige Handlungsoptionen, die genutzt werden könnten. Andere Fragen wie z.B. virtuelle Betriebsratssitzungen hat der Gesetzgeber noch der Diskussion und Entscheidungsfindung durch die Gerichte überlassen, die allerdings auch bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe der besonderen Situation Rechnung tragen sollten.
Nachstehend finden Sie überblicksartig die Kernaussagen des Beitrags unseres Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Michael Fuhlrott:
Vertiefungshinweise
Fuhlrott/Fischer: Corona: Virale Anpassungen des Arbeitsrechts, NZA 2020, Heft 6, Erscheinungstermin: 20.3.2020
Fuhlrott: Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang der Coronavirus-Epidemie, GWR 2020, im Erscheinen
Fuhlrott: Interview im Beitrag „Corona und der Job – Fieber messen vor Arbeitsantritt? v. 9.3.2020
Fuhlrott: Sieben häufige Rechtsfragen bei COVID-19 (Whitepaper, S. 9 ff.)
1) Einseitige Zuweisung von HomeOffice
2) Virtuelle Betriebsratssitzungen
3) Vereinfachtes Kurzarbeitergeld nutzen