Darf der Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen?

Expertenforum Arbeitsrecht – EFAR v. 10.02.2021

Es gibt sie bereits: In erster Priorität zu impfende Beschäftigte (Pflegekräfte), die bereits derzeit impfanspruchsberechtigt sind. Dürfen Arbeitgeber diese (und künftig) weitere Beschäftigte nach dem Impfstatus etwa im Personalfragebogen befragen? Müssen die Arbeitnehmer hierauf wahrheitsgemäß antworten? Diesen Fragen geht unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael in seinem Beitrag „Darf der Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen“ im Expertenforum Arbeitsrecht vom 10.02.2021 nach. Der Beitrag ist hier abrufbar.

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