Das Tragen von Kopf­tüchern am Arbeits­platz kann ver­boten werden

Anmerkung zu EuGH v. 15.7.2021 – C-341/19 und C-804/18, LegalTribuneOnline (www.lto.de) v. 15.7.2021

Unternehmen dürfen am Arbeitsplatz das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen verbieten, wenn diese die betriebliche Neutralität gefährden. Pauschale Kopftuchverbote wird es in Deutschland aber weiterhin nicht geben, meint unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott in seinem Gastbeitrag für die LegalTribuneOnline vom 15.07.2021. Den Beitrag können Sie hier im Volltext lesen.

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