Was passiert mit dem Resturlaub zum Jahresende? Darf dieser in das nächste Jahr mitgenommen werden? Muss der Arbeitgeber dazu zustimmen? Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott erläutert im DATEV-Podcast einige aktuelle Entwicklungen des Urlaubsrechts. Hierbei weist er insbesondere darauf hin, dass Arbeitgeber nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dafür Sorge tragen müssen, dass die Arbeitnehmer über ihre Urlaubsansprüche informiert sind. Dazu gehört auch der Hinweis, dass der Urlaub bei Nicht-Inanspruchnahme verfällt. Nur, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Urlaubsanspruch verfallen. Den Beitrag können Sie hier abrufen und anhören.