Die Deutsche Handwerkszeitung berichtet am 10.08.2020 über die Änderungen hinsichtlich der Einführung einer Videosprechstunde zur Ermöglichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne persönlichen Besuch in der Arztpraxis. Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott schildert im Interview mit der Handwerkszeitung, welche Anforderungen hierbei im Einzelnen zu beachten sind. Die Neuregelungen hält unser Arbeitsrechtler für zweckmäßig: „Diese Regelung ist absolut sinnvoll, um Fälle vereinzelten Missbrauchs beim ‚gelben Schein‘ zu verhindern. Die neuen Regelungen machen auch deutlich, dass die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit per Online-Fragebogen oder nur aufgrund eines Telefonats auch künftig nicht möglich sein werden. Sie stellen damit in genau definierten Fällen eine sinnvolle Alternative und Erleichterung zum persönlichen Arztbesuch dar, die gleichzeitig Missbrauch verhindert“, so das abschließende Fazit. Den Artikel können Sie hier abrufen.