Die Änderung der Verweisungsklausel in einem vor 2002 abgeschlossenen Arbeitsvertrag steht einer Auslegung als Gleichstellungsabrede entgegen

Urteilsanmerkung zu BAG v. 27.3.2018, 1 AZR 208/17, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2018, S. 356

+49 40 3039875-0