Die Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge an den Arbeitgeber begründet keine Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Urteilsanmerkung zu LAG Düsseldorf v. 17.12.2014, 12 Sa 580/14, ArbR Aktuell 2015, S. 184

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