F.A.Z.: Kann ich wegen eines Attests aus dem Internet gekündigt werden?

Prof. Dr. Michael Fuhlrott stellt in seiner regelmäßigen Kolumne für die Serie „Mein Urteil“ (v. 6.12.2025) eine aktuelle landesarbeitsgerichtliche Entscheidung dar, in der die Kammer eine fristlose außerordentliche Kündigung wegen der Vorlage eines „Scheinattests“ ohne ärztliche Befundung aus dem Internet für wirksam ansah.

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