Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott stellt in seiner Kolumne „Mein Urteil“ für die F.A.Z. (v. 12.5.2025) eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln dar, wonach ein dem Arbeitszeitbetrug überführter Mitarbeiter einerseits gekündigt, andererseits zur Erstattung der arbeitgeberseitigen Detektivkosten verurteilt wurde.
Den Beitrag können Sie online hier nachlesen.
