Prof. Dr. Michael Fuhlrott bespricht in seiner regelmäßigen Kolumne in der Rubrik „Mein Urteil“ für die F.A.Z. (v. 2.11.2025) eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, wonach im arbeitsgerichtlichen Verfahren – anders als im Strafrecht – kein Schweigerecht gilt und fehlende Mitwirkung prozessuale Nachteile nach sich ziehen kann.
Den Beitrag können Sie hier abrufen.