F.A.Z.: Warum es vor dem Arbeitsgericht kein Schweigerecht gibt

Prof. Dr. Michael Fuhlrott bespricht in seiner regelmäßigen Kolumne in der Rubrik „Mein Urteil“ für die F.A.Z. (v. 2.11.2025) eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, wonach im arbeitsgerichtlichen Verfahren – anders als im Strafrecht – kein Schweigerecht gilt und fehlende Mitwirkung prozessuale Nachteile nach sich ziehen kann.

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