Am 29.11.2019 fand wieder ein deutschlandweiter Aktionstag zum Thema Erderwärmung und Folgen der Klimaänderung statt. In den Medien wird hierbei oft von einem „Klimastreik“ gesprochen. Bei Streiks handelt es sich um einen arbeitsrechtlichen Fachbegriff, der es teilnehmenden Arbeitnehmern erlaubt, sanktionslos von der Arbeit fernzubleiben. Warum es sich bei einem „Klimastreik“ nicht um einen solchen „echten Streik“ handelt, erläutert unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott auf FOCUSonline (v. 28.11.2019).