Focus | TOP Rechtsanwalt und TOP Wirtschaftskanzlei

Das Magazin Focus führte für die Ermittlung der TOP Rechtsanwälte eine Befragung unter rund 23.000 Fachanwälten durch, die von unabhängigen Research-Analysten des Statistikunternehmens FactField durchgeführt wurde. Eigenempfehlungen sowie Empfehlungen von Kollegen innerhalb der eigenen Kanzlei waren nicht zugelassen und wurden im Anschluss an die Befragung aus dem Datensatz bereinigt. Neben der Onlinebefragung wurden zur Qualitätssicherung auch persönliche, telefonische Interviews mit Fachanwälten geführt, um die Ergebnisse der Onlinebefragung zu untermauern. Dadurch wurden deutschlandweit 730 Rechtsanwälte in 12 verschiedenen Fachbereichen ermittelt, die laut Focus „damit zur Spitze des jeweiligen Fachbereichs“ gehören (Focus, Nr. 37/2022 v. 10.9.2022, Sonderbeilage „Recht & Rat“, S. 13). Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott wurde dabei als deutschlandweit einer von 88 Rechtsanwälten im Bereich Arbeitsrecht als TOP Rechtsanwalt erwähnt.

Zudem führte das Magazin Focus für die Ermittlung der TOP Wirtschaftskanzleien nach dem dargestellten Vorgehen eine Befragung unter 13.000 Anwälten in Wirtschaftskanzleien und 2.850 Unternehmensjuristen durch und bat diese, besonders empfehlenswerte Wirtschaftskanzleien, aufgeschlüsselt nach 23 Fachbereichen zu benennen (Focus, Nr. 37/2022 v. 10.9.2022, Sonderbeilage „Recht & Rat“, S. 34). Hierbei wurden die Arbeitsrechtspraxis von FHM als besonders empfohlene Wirtschaftskanzlei im Bereich Arbeitsrecht (Unternehmensvertretung) sowie ebenso der Bereich Wirtschaftsstrafrecht als empfohlene Wirtschaftskanzlei (Unternehmen, Individualpersonen) benannt.

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