Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott gab für die Frankfurter Rundschau (v. 29.5.2024) eine arbeitsrechtliche Einschätzung zu den Folgen des „Sylt-Videos“ für die Arbeitsverhältnisse der handelnden Personen ab und stellte dar, ob eine Kündigung wegen der Verhaltensweisen rechtmäßig wäre.
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