Die Frankfurter Rundschau (v. 03.09.2020) berichtet auf ihrer website über den Fall der Kündigung einer Reinigungskraft in einem Senioren- und Pflegeheim. Diese war nach Teilnahme an einer „Corona-Demo“ von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden, an einem Test teilzunehmen. Als sie dies verweigerte, kündigte der Arbeitgeber ihr außerordentlich und fristlos. Der Fall polarisiert und die Meinungen, ob das Verhalten der Arbeitnehmerin rechtmäßig war, werden kontrovers diskutiert. Die Frankfurter Rundschau zitiert dazu unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott, der eine Kündigung problematisch ansieht: „Man darf als Arbeitnehmer in seiner Freizeit zunächst mal machen, was man will. Das geht den Arbeitgeber nichts an. Es wird nur dann problematisch, wenn solche Aktivitäten Auswirkungen auf den Job haben – in diesem Fall, weil die Dame im Beruf Kontakt zu Risikopatienten hat.“ Denkbar sei allerdings eine unbezahlte Freistellung: „Der Arbeitgeber könnte zum Beispiel sagen: „‚Wir können dich nicht beschäftigen und auch nicht bezahlen, wenn du den Test verweigerst, weil dann eine Gefahr für die Heimbewohner besteht.‘“ Den Beitrag können Sie hier abrufen.