Gesetzlicher Zusatzurlaub verfällt auch ohne arbeitgeberseitigen Hinweis bei fehlender Kenntnis von Schwerbehinderung

Urteilsanmerkung zu BAG v. 26.4.2022, 9 AZR 367/21, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2022, 292

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