Das Göttinger Tageblatt (v. 16.07.2021, S. 7) berichtet in seiner Printausgabe über das „Kopftuch-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs vom 15.07.2021. Hierzu zitiert es unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott mit einer Einschätzung zur Entscheidung: „Das Urteil bestätigt, dass der Wunsch nach religiöser Neutralität ein berechtigtes Anliegen von Unternehmen ist. In Ländern, wo die Religionsfreiheit einen hohen Stellenwert genießt, kommt dieser aber weiterhin hohes Gewicht zu und ist bei der Abwägung zu berücksichtigen. Damit dürfte das Urteil die bisherige Handhabe in Deutschland bestätigen. Pauschale Kopftuchverbote werden damit weiterhin unzulässig sein“, beurteilt Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Fachanwalt und Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg, die Entscheidung. Gleichlautende Berichte einschließlich Zitat fanden sich auch in den Lübecker Nachrichten (v. 16.07.2021, S. 23) und in der Peiner Allgemeinen Zeitung (v. 16.07.2021, S. 12).