Hamburger Abendblatt: Detektive beschatten Mitarbeiter im Homeoffice

Das Hamburger Abendblatt geht in seiner Wochenendausgabe vom 06. und 07.06.2020 der Frage nach, ob Hamburger Unternehmen zur Aufdeckung von Arbeitszeitbetrug vereinzelter Mitarbeiter Detektive einsetzen.Die Fragen nach der rechtlichen Zulässigkeit eines derartigen Vorgehens beantwortet unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott im Interview. „Um einen Ermittler beauftragen zu dürfen, ist ein Verdacht auf Arbeitszeitbetrug nötig“, zitiert das Hamburger Abendblatt Fuhlrott. Dies könne der Fall sein, wenn der Angestellte im HomeOffice kaum erreichbar und auch weniger produktiv sei. „Erst dann ist die heimliche Überwachung ausnahmsweise zulässig“, zitiert das Abendblatt Fuhlrott. Weitere Zitate finden sich u.a. zur Frage der Anrechnung von Nebenverdiensten bei Kurzarbeit sowie der Pflicht, bei einer Infektion in Quarantäne zu verbleiben.

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