In der Wochenendausgabe vom 30./31. Januar 2021 (S. 39) geht das Hamburger Abendblatt in seinem Beitrag „So gelingt angenehmes Arbeiten im Homeoffice“ verschiedenen Fragen der mobilen Arbeit nach. Dabei zitiert der Beitrag auch unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott zu der Frage, inwieweit ein im Homeoffice beschäftigter Arbeitnehmer anderen Tätigkeiten nachgehen darf und wann zu der Aufklärung eines vermeintlichen Arbeitszeitbetrugs Detektive eingesetzt werden dürfen.