Das Handelsblatt (v. 3.6.2022) diskutiert die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (v. 1.6.2022, Az.: 5 AZR 28/22), wonach Arbeitgeber ihre Beschäftigten dazu verpflichten können, Corona-Tests durchzuführen. Für den Beitrag durfte unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott eine Einschätzung abgeben. Den Beitrag können Sie auch online hier abrufen.