Ob im Rahmen des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gem. Art. 15 DS-GVO auch Kopien herauszugeben sind, bleibt nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.4.2021 zunächst offen. Gleichwohl dürfte die Entscheidung eine faktische Begrenzung mit sich bringen, so das Handelsblatt vom 27.4.2021 unter Berufung auf unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott. Den Beitrag können Sie hier lesen.