Impfpflicht für Arbeitnehmer? Wenn der Impfstoff ausreichend zur Verfügung steht, wird sich auch ohne gesetzliche Impfpflicht die Frage des Umgangs mit „Ungeimpften“ bei Zugang zu Veranstaltungen, Flugzeugen oder auch Restaurants stellen. Können Arbeitnehmer ihre Arbeitnehmer zum Impfen verpflichten? Nein, so die klare Meinung unseres Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Michael Fuhlrott. Allerdings könnte im Einzelfall eine fehlende Bereitschaft zur Impfung zum Wegfall der persönlichen Eignung führen – und dann in eine personenbedingte Kündigung münden. Denkbar erscheint dies etwa für Pflegepersonal in Altenheimen oder Intensivstationen. Und wie ist es mit dem Arbeitnehmer, der etwa als Vertriebler ohne Impfung seine Geschäftskunden nicht mehr besuchen kann oder diese mangels Reisefähigkeit besuchen kann? Fragen, die die Arbeitsgerichte im kommenden Jahr bewegen werden. Diese Gedanken und erste Einschätzungen skizziert das Interview im Handwerksblatt vom 21.12.2020, das Sie hier abrufen können. Weitere rechtliche Überlegungen zu dieser Thematik finden sich auch im Gastbeitrag unseres Arbeitsrechtlers für die LegalTribuneOnline vom 21.12.2020 „Impfpflicht für Arbeitnehmer – kein Zugang zur Kantine“, den Sie hier im Volltext lesen können.