Das Handwerksblatt diskutiert in seinem am 24.03.2021 erschienenen Beitrag „Betriebe sind (noch) nicht zu Schnelltests verpflichtet“ die Konsequenzen für Unternehmen nach dem Beschluss der Videoschaltkonferenz vom 22.03.2021. Dazu zitiert das Handwerksblatt unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott, der die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Testpflicht für Unternehmen darstellt. Den Beitrag ist im Volltext hier abrufbar.