Das Handwerksblatt stellt in dem Beitrag „Impfpflicht im Gesundheitswesen“ (v. 16.12.2021) die einrichtungsbezogene Impfpflicht dar, die ab 15.03.2021 in zahlreichen Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitsbereich gilt. Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott durfte dazu eine erste Bewertung der rechtlichen Vorgaben abgeben. Den Beitrag können Sie hier nachlesen.