Handwerksblatt: Stellenanzeige – Betrieb darf nach „coolen Typen“ suchen

Das Handwerksblatt stellt in seiner Rubrik „Was Sie als Chef im Handwerk wissen müssen“ in dem Beitrag „Stellenanzeige – Betrieb darf nach „coolen Typen“ suchen“ ein Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz (v. 09.02.2022, Az.: 7 Ca 2291/21) dar, wonach die Suche nach „coolen Typen“ keine Geschlechts- oder Altersdiskriminierung darstellt. Dabei wird unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott zitiert, der Hinweise zur rechtssicheren Gestaltung von Stellenanzeigen gibt. Den Beitrag vom 31.05.2022 können Sie hier im Volltext abrufen.

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