Handwerksblatt: Wer keinen Abstand hält, fliegt!

Das Handwerksblatt berichtet über das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Osnabrück (Az.: 2 Ca 143/20), in dem ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen Verstoß gegen Abstandsgebot in dessen Freizeit gekündigt hatte. Der Arbeitgeber hatte sich hierbei auf die Gefahren für weitere Arbeitnehmer im Betrieb berufen, der Arbeitnehmer das Foto als Scherz dargestellt. Zu einem Urteil kam es nicht, da die Parteien sich auf einen Vergleich verständigten. Das Handwerksblatt stellt das Verfahren dar und zitiert dazu unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott. Den Online-Beitrag können Sie hier abrufen.

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