Industrie.de: Gesetzgeber erhöht zulässige tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden

Die Pandemie stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Während manche Betriebe seit Wochen geschlossen sind, herrscht in bestimmten Branchen hingegen Hochbetrieb. Insbesondere im Lebenseinzelmittelhandel, in der medizinischen Versorgung oder Pflege, in der Logistik oder bestimmten Produktionsunternehmen ist das Arbeitsvolumen kaum zu bewältigen. Hinzu kommen krankheitsbedingte Ausfälle, die die Personaldecke weiter belasten. Um Abhilfe zu schaffen, hat der Gesetzgeber in diesen Branchen eine vorübergehende weitgehende Ausnahmevorschrift von den bisherigen strengen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erlassen, die eine Beschäftigung an bis zu 12 Stunden / Tag, eine Verkürzung der Ruhezeiten von 11 auf 9 Stunden und eine Beschäftigung auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott schildert im Interview die Neuregelungen der COVID19-Arbeitszeitverordnung, die auf dem erst kürzlich erlassenen Sozialschutzpaket-Gesetz beruft. Den Beitrag auf Industrie.de vom 15.4.2020 können Sie hier lesen. Die Arbeitszeitverordnung ist über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier abrufbar. Eine aktuelle Presseerklärung vom 14.4.2020 finden Sie dazu ebenfalls hier.  

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