Ingenieur.de: Arbeitgeber darf Impfstatus abfragen: Droht Kündigung, wenn man sich weigert?

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 7.9.2021 das Infektionsschutzgesetz um ein Fragerecht für Arbeitgeber nach dem Impfstatus der Beschäftigten bestimmter Branchen ergänzt. Die Regelung, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden kontrovers diskutiert wurde, stellt unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott im Interview gegenüber dem VDI Verlag – ingenieur.de vom 7.9.2021 dar. Den Beitrag können Sie hier nachlesen.

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