Die ansteigenden Infektionszahlen haben eine Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zur Folge gehabt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat daher am 15.10.2020 (Volltext des Beschlusses hier, Beschlussbegründung hier) beschlossen, ab dem 19.10.2020 – zunächst befristet – bis zum 31.12.2020 die Krankschreibung durch Telefonanruf beim Arzt wieder zu ermöglichen. Bereits im Frühjahr bis in den Sommer hinein gab es eine entsprechende Regelung, die aufgrund des Abflachen des Infektionsgeschehens dann wieder außer Kraft gesetzt wurde. In Interview mit ingenieur.de erläutert unser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott die Voraussetzungen der telefonischen Krankmeldung gem. § 8 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie und verweist dabei auch auf die seit 16.07.2020 bestehende, aber wenig bekannte Möglichkeit der ärztlichen Befundung und Krankschreibung per Videosprechstunde gem. § 4 Abs. 5 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Das Interview können Sie hier abrufen.