Im HomeOffice ist alles etwas „heimeliger“. Arbeiten in den eigenen vier Wänden hat durchaus bestimmte Vorteile und schafft Freiheiten. Während diese Freiheiten in nahezu allen Fällen verantwortungsvoll genutzt werden und zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wechselseitiges Vertrauen besteht, gibt es vereinzelt „schwarze Schafe“, die die neu gewonnene Freiheit ausnutzen. Arbeitszeitbetrug im HomeOffice? Und: Dürfen Arbeitgeber Detektive einsetzen, um Arbeitnehmer eines etwaigen Arbeitszeitbetrugs zu überführen? Der Kölner Express (v. 26.5.2020, Online-Ausgabe) zitiert dazu unseren Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott. Ein Arbeitszeitbetrug sei eine gravierende Pflichtverletzung, bei der Aufklärung müssen aber zwingend die datenschutzrechtlichen Vorgaben gewahrt werden: Eine Ermittlung „ins Blaue hinein“ sei danach unzulässig, Ermittlungen setzen einen konkreten Verdacht voraus.